2013 Juni 16

Steuerrecht Info – 06.2013

11:10
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Doppelte Haushaltsführung:

Eigener Hausstand von Kindern im Elternhaus

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Keinen eigenen Hausstand unterhält, wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert […]

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