2013 September 26

Wirtschaftsrecht Info – 10.2013

Handelsregister:

Firmierung „23 GmbH“ ist unzulässig

Der Firmenname „23 GmbH“ ist unzulässig und kann im Handelsregister nicht eingetragen werden.

Hierauf wies das Kammergericht (KG) hin und wies eine entsprechende Anmeldung zurück. Die angemeldete Firma genüge nicht den gesetzlichen Erfordernissen hinsichtlich Kennzeichnung und Unterscheidungskraft. Sie weise nicht die erforderliche deutliche Unterscheidbarkeit zu Firmen am gleichen Ort auf. Anders als die unter Umständen zulässige Kombination von Buchstaben und Zahlen als Firma ist allein die Verwendung einer Zahl keine ausreichende Kennzeichnung mit hinreichender Unterscheidungskraft. Die Zahl allein wirke nicht hinreichend individualisierend, sondern beliebig […]

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