UWG:
Unterlassungsanspruch bei unverlangter Empfehlungs-E-Mail
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit eines Anwalts mit einem Unternehmer. Auf der Internetseite der Unternehmers befindet sich eine sogenannte Weiterempfehlungsfunktion. Gibt ein Dritter seine eigene E Mail-Adresse und eine weitere E Mail-Adresse ein, wird von der Internetseite an die weitere […]