Bauplanungsrecht:
Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche unwirksam
| Ein Bebauungsplan, mit dem nördlich der Ortsrandbebauung eine Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt wird, die nicht bebaut werden darf, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. |
Der Antragsteller betreibt ein Weingut. Auf einem von ihm gepachteten Grundstück, das nördlich des Ortsrands im bisherigen Außenbereich liegt, befindet sich eine genehmigte Betriebshalle mit Wohnung, die zum Weingut gehört. Seinen Antrag auf Erlass eines Bauvorbescheids zur Erweiterung der Halle lehnte die Kreisverwaltung unter Hinweis auf einen kurz zuvor als Satzung […]