Baurecht Info - 12.2017

2.12.2017
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Baugenehmigung:

Städtischer Minigolfplatz darf gebaut werden

| Eine erteilte Baugenehmigung für den „Neubau einer Minigolfanlage als Bestandssicherung und Errichtung eines Nebengebäudes mit integrierter Lärmschutzwand“ verletzt einen Nachbarn nicht in seinen Rechten. |

So entschied es das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt und lehnte den Eilantrag des Antragstellers ab. Die Minigolfanlage liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans, der unter Punkt 1.2.4.1 regele, dass die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf offene Pergolen, Brunnen, Denkmale und öffentliche Bedürfnisanstalten beschränkt werde. Diese Festsetzung, von der hier abgewichen werde, sei schon nicht nachbarschützend. Im Übrigen sei die Befreiung zum Bau der Lärmschutzwand erteilt worden, um den Antragsteller vor Lärmimmissionen zu schützen.

Das Gebot der Rücksichtnahme wegen einer übermäßigen Verschattung des Grundstücks des Antragstellers sei ebenso wenig verletzt. Die geplante nur 2 m hohe Lärmschutzwand sei als überdachter Freisitz ausgestaltet und nach der Landesbauordnung an der Grenze zulässig. Der Freisitz begegne auch im Hinblick auf das geplante Dach mit einer Firsthöhe von 3,80 m keinen abstandsflächenrechtlichen Bedenken.

Das Gebot der Rücksichtnahme sei auch nicht wegen übermäßiger Lärmimmissionen verletzt. Die von dem Minigolfplatz voraussichtlich ausgehenden Emissionen seien dem Antragsteller zumutbar.

Quelle | VG Neustadt, Beschluss vom 17.10.2017, 4 L 1043/17.NW, Abruf-Nr. 197787 unter www.iww.de.


Grenzwand:

Grenzwand muss bei Abriss vor Witterung geschützt werden

| Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. |

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Wird dies von dem vom Eigentümer beauftragten Bauunternehmer unterlassen, kann der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadenersatz verpflichtet sein. Er muss nach den Vorschriften des Schuldrechts für ein Verschulden des Bauunternehmers einstehen (sogenannte Erfüllungsgehilfenhaftung gem. § 278 Bürgerliches Gesetzbuch).

Quelle | OLG Hamm, Urteil vom 3.7.2017, 5 U 104/16, Abruf-Nr. 197788 unter www.iww.de.


Bauleitplan:

Schutzniveau einer Wohnnutzung kann aufgrund einer Lärmimmissionsvorbelastung herabgesetzt sein

| Im Fall eines baurechtlich zulässigen Nebeneinanders von Wohnen und Sportanlagen können faktische Vorbelastungen dazu führen, dass dem Schutz des Wohnens ein geringerer Stellenwert zukommt und Beeinträchtigungen in einem weitergehenden Maß zumutbar sind, als sie sonst in dem betreffenden Wohngebiet hinzunehmen wären. |

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. Die Richter verwiesen auf das Gebot der Konfliktbewältigung, Dieses verlangt, dass jeder Bebauungsplan grundsätzlich die von ihm selbst geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat, indem die von der Planung berührten Belange zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Festsetzungen eines Bebauungsplans können auch Ausdruck einer „planerischen Zurückhaltung“ sein. Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind allerdings überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird.

Quelle | OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.8.2017, 8 C 11787/16 OVG, Abruf-Nr. 197789 unter www.iww.de.


Architektenrecht:

Etwaige Kostengrenze muss der Bauherr beweisen

| Wird die Kostenaufstellung überschritten, begründet dies jedenfalls dann keine Haftung des Architekten, wenn diese lediglich „zur Vorlage bei der Bank“ erstellt wurde und der Architekt keine weiteren Leistungen erbracht hat. In diesem Fall ist eine Kostenobergrenze als Beschaffenheit nicht vereinbart. |

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle rechtskräftig festgestellt. Nach der Entscheidung muss derjenige eine angeblich vereinbarte Kostengrenze beweisen, der sie (für seinen Vorteil) behauptet.

Quelle | OLG Celle, Urteil vom 28.4.2016, 6 U 102/15, Abruf-Nr. 193330 unter www.iww.de.


Modernisierung:

Mieter müssen Wärmedämmung mit Polystyrol hinnehmen

| Wohnungsmieter müssen eine Wärmedämmung durch feuergefährlichen Polystyrol hinnehmen, so das Amtsgericht Berlin-Mitte. |

Zwar bestehen Risiken, jedoch sei der Dämmstoff als solcher zugelassen, so das Amtsgericht. Nach dem Inhalt des Gesetzes komme es allein auf die wärmedämmende Eigenschaft des einzusetzenden Dämmstoffs an. Dieses sei bei EPS-Dämmplatten gegeben. Die vereinzelt auftretenden Risiken wurden bei der Zulassung des Baustoffs offenbar in Kauf genommen. Das Gericht verwies darauf, dass es sich über die gesetzlichen Vorgaben nicht hinwegsetzen dürfe.

Quelle | Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.6.2017, 17 C 158/16, Abruf-Nr. 197790 unter www.iww.de.

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