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Nachzahlungszinsen: Höhe nicht zu beanstanden
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß. |
Hintergrund: Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.
Die Zinssätze für kurz- und langfristige Einlagen und Kredite lagen in 2013 in einer […]