Unfallverhütungsvorschriften:
Müllwagen müssen Grundstück nicht rückwärts anfahren
| Ein Müllwagen muss ein Grundstück aufgrund enger Platzverhältnisse nicht rückwärts anfahren. Gefahren und Unfallrisiken sind berechtigte Gründe, die gegen solche Fahrmanöver sprechen. Es ist Hauseigentümern zuzumuten, ihre Mülltonnen 50 Meter entfernt abzustellen. So sieht es das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt. |
Das Grundstück beider Kläger war nur über einen Zufahrtsweg erreichbar, an dessen Ende der Müllwagen dann nicht wenden konnte. Bisher war es so, dass der Wagen den Weg […]