Familienrecht Info - 12.2015

Steuerrecht:

Steuerabzug von Adoptionskosten: Eltern ziehen vors BVerfG

| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich mit der Frage befassen, ob Eltern Aufwendungen für die Adoption eines Kindes (zum Beispiel Vermittlergebühren) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Frage verneint. |

Im konkreten Fall hatten die Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von 8.560,68 EUR für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Der BFH sah die infolge organisch bedingter Sterilität entstandenen Aufwendungen aber weder als zwangsläufige Krankheitskosten an noch waren die Kosten aus anderen Gründen zwangsläufig entstanden. Der Entschluss zur Adoption beruhe vielmehr auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. Die Eltern haben gegen die Entscheidung jetzt Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erhoben.

Quelle | BFH, Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11, Abruf-Nr. 178027 unter www.iww.de. Das anhängige Verfahren vor dem BVerfG trägt das Aktenzeichen 2 BvR 1208/15.


Vorsorge:

Notfallausweis für Alzheimer-Patienten

| Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (Afi www.alzheimer-forschung.de) hat darauf hingewiesen, wie wichtig ein Notfallausweis für Alzheimer-Patienten ist. |

Diese Personen verlieren oft die Orientierung bzw. können Dritten nicht erklären, wo sie wohnen. Der Ausweis hilft, den Erkrankten zu identifizieren und zu begleiten. Krankenkassen und Wohlfahrtsorganisationen geben laut dem Afi Ausweise aus. Der Verein stellt auf seiner Internetseite ein Ausweisformular zum Herunterladen bereit (http://www.iww.de/sl1709).

Hinweis | Es empfiehlt sich den Ausweis in Jacke oder Mantel der erkrankten Person einzunähen. Damit ist er vor Verlust geschützt und kann leicht gefunden werden.

Weiterführender Hinweis

Der Berliner Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG) entwickelt derzeit das E-Learning-Programm „Neue Wege in der Angehörigenunterstützung – E-Learning und Beratung bei Demenz“. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten. Genaue Informationen zu den Projektinhalten unter www.deutsche-alzheimer.de.


Aktuelle Gesetzgebung:

Bundestag bereinigt Recht der Lebenspartner

| Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen. Damit wird die Lebenspartnerschaft der Ehe in einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts gleichgestellt. |

Zugleich werden unterbliebene Anpassungen des bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern angepasst und weitere Änderungen vorgenommen.

Mit Koalitionsmehrheit wurde ein Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt. Darin hatte die Fraktion die Regierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach das Eheverbot für lesbische und schwule Paare abgeschafft wird.

Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition scheiterte ein Gesetzentwurf der Grünen zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften, durch den „Schlechterstellungen“ von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen beseitigt werden sollten. Dazu wurde auch ein Änderungsantrag der Grünen selbst gegen das Votum der Opposition abgelehnt.

Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Linken, die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare durch einen Gesetzentwurf zu beenden und damit einer Entschließung des Bundesrats zu folgen. Auch darin folgte der Bundestag einer Empfehlung des Rechtsausschusses.

Quelle | Deutscher Bundestag

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