Einleitung in das Mietrecht

Das Mietrecht ist ein stark spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich nicht nur auf der Grundlage des BGB und anderer Spezialgesetze beurteilt, sondern insbesondere auch auf der Basis einer Vielzahl einschlägiger Rechtsprechungen.

Insbesondere auch aus diesem Grunde wurde zur Vereinfachung des Mietrechts im Sinne von Klarheit, Verständlichkeit und Transparenz für Mieter- und Vermieterseite eine Mietrechtsreform durchgeführt. Bisher war die Miete von Wohnraum nicht in einem eigenen Teil des BGB geregelt. Deshalb bedurfte es einer Neugestaltung des BGB, um auch bestehende Sondergesetze bezogen auf das Wohnraummietrecht (z.B. MHG und Sozialklauselgesetz) in diesen neu geschaffenen Teil zu integrieren. Das auch inhaltlich in wesentlichen Punkten reformierte Mietrecht befindet sich jetzt im wesentlichen in den Vorschriften der §§ 535 bis 580a n.F. BGB.

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