Sozialrecht

Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung

  • SGB II (Harz IV) und SGB XII

Erwerbsminderungsrente

  • SGB VI

Verletztenrente Berufsgenossenschaft

  • SGB VII

Schwerbehinderung

  • SGB IX

Recht der Kranken- und Pflegeversicherung

  • SGB V und SGB XI

So geht Beratungshilfe:

  • Gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes
  • Nehmen Sie den Bescheid mit, der geprüft oder angefochten werden soll
  • Beantragen Sie bei Gericht die Aushändigung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe.
    - Beachten Sie, dass die meisten Amtsgerichte nicht an allen Tagen für Beratungshilfe geöffnet haben, informieren Sie sich am besten vorher telefonisch über die hierfür eingerichteten Zeiten Ihres Amtsgerichts. -
  • Sobald Ihnen ein Berechtigungsschein ausgehändigt wurde, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in unserer Kanzlei (halten Sie bitte eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 15,00 vor.)
  • Falls Sie keinen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren möchten:

    - laden Sie sich von unserer Homepage eine Vollmacht herunter. Übersenden Sie uns bitte die Vollmacht unterschreiben, gemeinsam mit dem ausgefüllten Aufnahmebogen.
    - Fügen Sie uns gleichzeitig bitte den oder die Bescheide die geprüft oder angefochten werden sollen bei.
    - Für jede Angelegenheit übermitteln Sie uns bitte gleichzeitig den Ihnen ausgehändigten Berechtigungsschein im Original und fügen Sie jeweils EUR 15.00 bei oder überweisen Sie uns EUR 15.00 an unsere Bankverbindung mit dem Hinweis, dass es sich um eine Sache mit Beratungshilfe handelt.

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