Baubeseitigungsanordnung:

Baurecht Info – 10.2014

12:07
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HOAI:

Beratung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens

Der mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragte Architekt hat den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu beraten.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung noch einmal klar. Verletze der Architekt diese Pflicht und erkläre sich der Besteller aus diesem Grund damit einverstanden, dass der Architekt ein anderes Gebäude als das ursprünglich gewollte plant, ist der Architekt dem Besteller zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden besteht in diesem Fall darin, dass der Besteller Aufwendungen für ein Gebäude […]

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