Haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerrecht Info – 08.2014

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Der Haushalt endet nicht am Gartenzaun

Sowohl bei Aufwendungen für Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen auf dem dem Grundstück vorgelagerten Gehweg als auch bei Aufwendungen für den Hausanschluss an das öffentliche Versorgungsnetz kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. für Handwerkerleistungen in Betracht kommen. In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof damit der Finanzverwaltung widersprochen.

Zum Hintergrund

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen geltend machen.

Im Einzelnen gelten folgende Höchstbetr […]

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