Saisonkennzeichen

Verbraucherrecht Info – 01.2016

Saisonkennzeichen:

Versicherungsschutz besteht auch in der Außerbetriebphase

| Viele Cabrios und Motorräder sind seit November von der Straße verschwunden. Sie werden vorübergehend außer Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr bei schönem Wetter wieder hervorgeholt. Wer nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Zeit versicherungsrechtlich geschützt, in der es außer Betrieb gesetzt ist. |

Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt der Versicherungsschutz nicht völlig. Während des […]

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