Umgangsrecht:
Betreuender Elternteil muss Umgangskontakte fördern
Der das gemeinsame Kind betreuende Elternteil hat die Pflicht, die Kontakte des Kindes zu dem anderen Elternteil zu fördern.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. in einem Rechtsstreit zum Umgangsrecht. Die Richter wiesen dabei auf die gesetzlich vorgesehene Wohlverhaltenspflicht eines jeden Elternteils hin. Diese verpflichte die Eltern in mehrfacher Hinsicht. So müssten sie einerseits alles unterlassen, was einen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil gefährden könne. Andererseits müssten die Kontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil positiv gefördert werden […]