Realschullehrer: Cocktailkurse führen nicht zu höherer Besoldung
Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte die Klage eines Realschullehrers ab, der Vordienstzeiten als Anbieter von Cocktailkursen bei der Festsetzung seiner Besoldung berücksichtigt haben wollte. Das Gericht befand, dass eine Tätigkeit nur als förderlich gilt, wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird.
Die Cocktailkurs-Tätigkeit erfülle diese Kriterien nicht. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger insbesondere nicht mit Minderjährigen gearbeitet hatte und die Anforderungen an Cocktailkurse nicht mit der Erstellung eines differenzierten Lehrplans für Schulunterricht in den Schulklassen 5 bis 10 vergleichbar seien.
VG Aachen, Urteil vom 20.1.2025, 1 K 2377/23
Unterschrift reicht nicht: ohne Arbeit kein Krankengeld
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet wird.
Ein arbeitsloser Mann schloss einen Arbeitsvertrag ab, konnte die Arbeit aber krankheitsbedingt nicht antreten. Seine Krankenkasse verweigerte Krankengeld. Das LSG bestätigte dies und verwies auf die gesetzliche vierwöchige Wartezeit: Diese solle verhindern, dass Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkrankten.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.1.2025, L 16 KR 61/24
Gesundheitliche Eignung von Bewerbern für den Polizeidienst
Das Bundesverwaltungsgericht hob die Ablehnung eines Polizeiberwerbers auf, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitten hatte, sein Studium aber erfolgreich abschloss. Der Maßstab für die Eignung sei die überwiegend Wahrscheinlichkeit, d. h. eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 %.
Das Gericht betonte: Ein strengerer Maßstab für den Polizeidienst kann ohne gesetzgeberische Vorgabe nicht angelegt werden. Trotz erhöhten Schlaganfallrisikos genügte der Bewerber den Anforderungen.
BVerwG, Urteil vom 13.2.2025, 2 C 4.24
Disziplinarmaßnahme gegen Lehrerin wegen reichsbürgertypischem Verhalten
Das VG Sigmaringen bestätigte die Kürzung der Dienstbezüge einer Lehrerin um ein Zehntel für drei Jahre. Die Lehrerin hatte sich auf das BGB von 1896 bezogen und Gründungsurkunden der Bundesrepublik gefordert.
Das Gericht befand: Es ist schlechterdings unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staates zu leugnen und sich zugleich zu dessen Grundordnung zu bekennen. Ein solches Verhalten sei typisch für die Reichsbürgerszene und rechtfertigt die Disziplinarmaßnahme.
VG Sigmaringen, Urteil vom 12.2.2025, DL 12 K 2486/24