IHR FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT
SOZIALRECHT: WIR SETZEN IHRE ANSPRÜCHE DURCH
SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT & STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN
Vertretung gegen Nachforderungen und Bescheide der Deutschen Rentenversicherung
ERWERBSMINDERUNGSRENTE, BERUFSUNFÄHIGKEIT & VERLETZTENRENTE
Durchsetzung existenzieller Renten- und Versorgungsansprüche
GRAD DER BEHINDERUNG, MERKZEICHEN & NACHTEILSAUSGLEICHE
Widerspruch und Klage gegen fehlerhafte Entscheidungen des Versorgungsamts
Das Sozialrecht ist komplex, häufig fehleranfällig und für Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung kaum zu überblicken. Unsere Kanzlei ist sowohl regional fest verankert als auch bundesweit tätig und vertritt Mandantinnen und Mandanten konsequent und durchsetzungsstark vor allen Sozialgerichten, einschließlich der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts (BSG).
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf Streitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – insbesondere bei der Frage der Sozialversicherungspflicht und der sogenannten Scheinselbstständigkeit. In diesem Bereich vertreten wir vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mit weitreichenden und oft existenzbedrohenden Nachforderungen konfrontiert werden. Wir prüfen Bescheide, analysieren Statusfeststellungsverfahren, identifizieren Angriffspunkte und setzen Arbeitgeberrechte effektiv gegenüber den Sozialversicherungsträgern durch.
Darüber hinaus unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung von Renten- und Versorgungsansprüchen, insbesondere der Erwerbsminderungsrente gegen die deutsche Rentenversicherung (DRV), der Berufsunfähigkeitsrente und der Verletztenrente nach Arbeitsunfällen gegen die Berufsgenossenschaft (BG). Wir prüfen behördliche Entscheidungen unmittelbar, bewerten medizinische Gutachten und decken verfahrensrechtliche, medizinische und juristische Fehler auf, um die Ihnen zustehenden Leistungen zu sichern.
Im Schwerbehindertenrecht begleiten wir Betroffene bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch sowie beim Erhalt von Nachteilsausgleichen wie außergewöhnlicher Gehbehinderung oder der Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Auch hier greifen wir fehlerhafte Entscheidungen des Versorgungsamts an, legen Widersprüche ein und führen Klagen vor den Sozialgerichten, um korrekte Bewertungen zu erreichen.
Vom Widerspruchsverfahren über die klassische Klage bis hin zur Revision vor dem Bundessozialgericht übernehmen wir die vollständige rechtliche Vertretung. Durch die Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen, unsere Erfahrung in Vergleichsverhandlungen und unsere tiefgehende Kenntnis der sozialrechtlichen Regelungen schaffen wir Rechtssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und langfristige Versorgungssicherheit für unsere Mandantinnen und Mandanten.
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