Autokauf:
Mietwageneigenschaft muss ungefragt offenbart werden
| Ein Gebrauchtwagenhändler muss ungefragt offenbaren, wenn es sich bei dem Gebrauchtwagen um einen ehemaligen Mietwagen handelt. |
Deshalb entschied das Landgericht (LG) Hamburg einen Prozess zugunsten des Kunden. Der Händler hatte auf Zahlung des Kaufpreises geklagt, der Kunde verlangte mit einer Widerklage seine Anzahlung zurück. |
Streitobjekt war ein Pkw Nissan, Laufleistung 15.000 km, Erstzulassung vor acht Monaten auf einen Autovermieter (vermutlich inländisch). Die Papiere mit Vorbesitzereintrag haben bei den Verkaufsverhandlungen nicht vorgelegen. Im Bestellschein findet sich kein Hinweis. Zunächst hatte der Händler behauptet, den Käufer mündlich ausdrücklich auf die Mietwageneigenschaft hingewiesen zu haben. Später hat er durch seinen Anwalt vortragen lassen, darüber sei nicht gesprochen worden, und es habe auch keine Offenbarungspflicht bestanden. Demgegenüber behauptete der Käufer, er habe bei den Verhandlungen ausdrücklich erklärt, an einem Ex-Mietwagen kein Interesse zu haben. Diese Behauptung bestätigte ein Zeuge des Käufers.
Das genügte dem Gericht für die Annahme einer arglistigen Täuschung. Doch Täuschung hin oder her: Auch ohne Täuschung sah das Gericht den Händler in der Haftung. Alternative Begründung: Sachmangelhaftung oder fahrlässige Verletzung einer Nebenpflicht. Die Mietwageneigenschaft sei eine unübliche und erwartungswidrige Beschaffenheit. Auf sie müsse ein Händler auch ungefragt, also aus eigener Initiative, ausdrücklich hinweisen
Quelle | LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2016, 326 O 31/16, Abruf-Nr. 193718 unter www.iww.de.
Energievertrag:
Unwirksame Preisanpassungsklausel wird nicht durch Sonderkündigungsrecht geheilt
| Bei einem Energielieferungsvertrag wird eine mit einer Preisanpassungsklausel verbundene unangemessene Benachteiligung des Kunden i. d. R. nicht dadurch ausgeglichen, dass dem Kunden ein (Sonder-)Kündigungsrecht bei Preisänderungen eingeräumt wird. |
Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn sich die unangemessene Benachteiligung des Kunden aus einer Intransparenz der Preisanpassungsklausel ergibt. Mit seinem Urteil widerspricht der BGH einer älteren Entscheidung des OLG Hamm, das die Kombination von Preisanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht als wirksam angesehen hatte (OLG Hamm 7.6.11, 19 U 184/10).
BEACHTEN SIE | Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich nicht unmittelbar auf das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 AVBGasV stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat (BGH NJW 11, 1342).
Quelle | BGH, Urteil vom 21.9.2016, VIII ZR 27/16, Abruf-Nr. 189735 unter www.iww.de.
Autokauf:
Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem ist ein Rechtsmangel
| Ist das verkaufte Fahrzeug sowohl bei Gefahrübergang als auch im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung in dem Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen, ist dies ein erheblicher Rechtsmangel. Der Käufer kann daher vom Kaufvertrag zurücktreten. |
Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Fall. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs redlicherweise gehalten sei, einen potenziellen Käufer über das Bestehen einer Eintragung des Fahrzeugs in dem Schengener Informationssystem aufzuklären.
Im SIS werden u.a. Fahrzeuge gespeichert, die aufgrund einer Diebstahlanzeige sichergestellt werden sollen.
Quelle | BGH, Urteil vom 26.4.2017, VIII ZR 233/15, Abruf-Nr. 194161 unter www.iww.de.
Pflegeheimvertrag:
Trotz Erbausschlagung kann eine Haftung begründet sein
| Wer eine Kostenübernahmeerklärung für die Heimkosten eines Elternteils unterschrieben hat, kann sich seiner Schuldnerschaft nicht entziehen, indem er nach dem Erbfall des Elternteils die Erbschaft ausschlägt. |
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sieht die Kostenübernahmeerklärung als Schuldbeitritt. Nach seiner Ansicht ändert das Ausschlagen der Erbschaft nichts an der Zahlungspflicht, weil es nicht um den Anspruch des Pflegeheims gegen die verstorbene Mutter geht, sondern um einen direkten Anspruch des Pflegeheims gegen die Tochter aufgrund der von ihr unterschriebenen Erklärung.
Die Besonderheit des Falls: § 14 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in Baden-Württemberg sieht – vergleichbar mit anderen Bundesländern – vor, dass der Heimträger von den Pflegebedürftigen nur Sicherheitsleistung verlangen darf, wenn diese im Vertrag bezeichnet ist. Die Tochter meinte, ihr Schuldbeitritt sei eine solche Sicherheit, die aber nur in einer Anlage vereinbart sei. Dem ist das OLG nicht gefolgt.
BEACHTEN SIE | Der Schuldbeitritt ist auch gültig, wenn er separat vom Heimvertrag abgeschlossen worden ist. Selbst, wenn man einen Verstoß gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz annehmen würde, müsste die Tochter haften. Denn dieses Gesetz schützt nur den Heimbewohner, nicht aber dessen Angehörige.
Quelle | OLG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, 4 U 36/16, Abruf-Nr. 191615 unter www.iww.de.
Kaufrecht:
Verkäuferbewertung nach Ebay-Transaktion muss korrekt sein
| Gibt der Käufer einer Ebay-Transaktion eine falsche Bewertung ab, ist dies eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags. Der falsch bewertete Verkäufer hat dann einen Löschungsanspruch. |
Diese Entscheidung traf das Amtsgericht München im Fall eines Verkäufers, der bei Ebay einen gebrauchten Vorverstärker der Marke Burmester angeboten hatte. In der Beschreibung dazu hieß es: Der 808 MK3 wird in der Originalverpackung geliefert. Der Beklagte kaufte den Artikel zum Preis von 7.500 EUR. Der Verkäufer verschickte das Gerät an den Beklagten mit der Originalverpackung. Der Beklagte gab auf dem Bewertungsportal über den Kauf folgende negative Bewertung ab: „Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!“. Die Bewertung des Verkäufers wurde daraufhin von 100 Prozent auf 97,1 Prozent herabgesetzt. Der Verkäufer forderte den Beklagten mehrfach auf, die Bewertung zurückzunehmen. Der Beklagte weigerte sich. Der Verstärker sei gegen seinen Willen versandt worden. Er habe dem Verkäufer mitgeteilt, dass er die Ware persönlich abholen oder mit einer Spedition abholen lassen werde. Dennoch sei die Ware vom Verkäufer versandt worden und zwar nicht im aktuellen Karton von Burmester.
Der zuständige Richter am Amtsgericht verurteilte den Beklagten, der Entfernung der von ihm abgegebenen negativen Bewertung auf dem von der eBay International AG gestellten Formular Antrag auf Bewertungslöschung zuzustimmen.
Der Beklagte habe im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags die Nebenpflicht, eine wahrheitsgemäße Bewertung im eBay Bewertungsportal über den Verkäufer und die Transaktion abzugeben. Wahrheitsgemäße Bewertungen nach einer Ebay-Auktion sind ein zentrales Informationsinstrument der Internetplattform Ebay. Damit werden anderen potenziellen Käufern Informationen über frühere Käufe vermittelt. Sie erlangen damit Kenntnisse über den Verkäufer, der ansonsten nicht greifbar ist und zuweilen lediglich als beliebiger Ebay- Mitgliedsname erscheint. Bewertungen stellen damit quasi eine Kundenempfehlung bzw. Warnung dar. Daraus ergibt sich ein zentrales Interesse des Verkäufers an einer zutreffenden Bewertung. Dies spiegelt sich auch in § 6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay wider. Danach besteht eine Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben und sachlich gehaltenen Bewertungen, so das Urteil.
Die Bewertung des Beklagten „keine Originalverpackung“ war unzutreffend und falsch. Es hat sich tatsächlich um die originale Verpackung gehandelt. Außerdem habe sich der Beklagte im Rahmen des E-Mail-Verkehrs mit der Versendung der Ware einverstanden erklärt. Er hat sogar ausdrücklich darum gebeten, dass ihm die Sendungsnummer mitgeteilt wird.
Durch die Abgabe der falschen Bewertung ist dem Kläger ein Schaden entstanden. Außerdem wurden seine Rechte beeinträchtigt. Gerade das Bewertungsprofil eines Ebay-Verkäufers trägt ganz wesentlich dazu bei, ob und wie viele Käufer mitbieten und wie viel damit letztlich als Kaufpreis gezahlt wird. Wird dieses Profil durch eine negative Bewertung beeinflusst, ist darin selbst schon der Schaden zu sehen. Die Bewertung eines Verkäufers ist das Aushängeschild für sein Gewerbe. Negative Bewertungen führen jedoch dazu, dass ein Käufer vom ersten Eindruck abgeschreckt ist und einen Verkäufer mit besseren Bewertungen vorzieht, so das Urteil.
Quelle | Amtsgericht München, Urteil vom 23.9.2016, 142 C 12436 /16, Abruf-Nr. 194501 unter www.iww.de.