Bestattungskosten: Annahme der Erbschaft kann bei Irrtum über Verschuldung angefochten werden

Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen.

Der Verstorbene setzte seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben ein. Nach dem Tod übernahm die Witwe Bestattungskosten von etwa 7.500 Euro und forderte Erstattung vom Sohn. Dieser hatte die Erbschaft nicht ausgeschlagen. Der Sohn erklärte daraufhin Anfechtung der Erbschaftsannahme, da er nicht gewusst habe, dass Bestattungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehörten.

Das Gericht bestätigte die wirksame Anfechtung. Der Sohn habe die Annahme der Erbschaft wirksam angefochten und müsse nicht aufkommen. Die Witwe muss als Ehefrau die Kosten selbst tragen.

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 27.2.2025, 8 O 189/24