Testament - Auflösung der Ehe: Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung
Eine Erblasserin und ihr späterer Ehemann schlossen am 29.5.1995 einen notariellen Erbvertrag. Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Als Erben des Längstlebenden bestimmten sie den Sohn der Erblasserin und die beiden Kinder des Ehemanns. Der Vertrag enthielt Regelungen zu einem Grundstückserwerb unter bestimmten Bedingungen, einschließlich einer Ehescheidung.
Die Eheschließung fand am 16.12.99 statt. Die Ehe wurde durch Beschluss vom 11.1.21 rechtskräftig geschieden. Während des Scheidungsverfahrens verhandelten die Parteien über eine Aufhebung des Erbvertrags, unterzeichneten aber keine entsprechende notarielle Urkunde.
Das Amtsgericht bestätigte die Erbeinsetzung des Ehemanns. Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Sohnes ab. Der Sohn beantragte beim Bundesgerichtshof Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde.
Der BGH lehnte den Antrag ab und entschied, dass die Erbeinsetzung wirksam bleibt. Die Bestimmungen des § 2077 Abs. 1 oder Abs. 2 i. V. m. § 2279 BGB finden keine Anwendung.
BGH, Urteil vom 22.5.2024, IV ZB 26/23