2013 September 01

Arbeitsrecht Info – 09.2013

21:58
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Versetzung:

Voraussetzungen der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers

Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist unzulässig.

Hierauf wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Arbeitnehmerin hin. Diese war bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit (BA) in Pirna im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Nachdem das BAG (7 AZR 728/09) entschieden hatte, dass sich die BA zur Rechtfertigung befristeter Arbeitsverträge nicht auf den […]

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