Einleitung – Grundlagen des Familienrechts

Als wesentliche Grundlage des gemeinschaftlichen Lebens sind die Familie und insbesondere die Ehe vom Staat grundsätzlich durch Artikel 6 Grundgesetz geschützt.

Das Familienrecht umfaßt die gesamten Rechtsverhältnisse zwischen Ehegatten und Ihrer Kinder, ebenso wie das Nichtehelichenrecht.

Dies ist zu erweitern um die Rechtsprobleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten selbst geht es einerseits um die während der Ehe geltenden Rechte und Pflichten, insbesondere auch geprägt durch die Beziehungen zu den ehegemeinsamen Kindern und andererseits um die gravierenden Rechtsfolgen, die mit einer Trennung oder Ehescheidung verknüpft sind und die sich mit den Stichworten wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, sonstige Vermögensauseinandersetzungen einschließlich Gesamtschuldnerausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Versorgungsaugleich und steuerliche Fragen kennzeichnen lassen.

Im wesentlichen sollen hierbei Regelungen aufgezeigt werden, die im Zusammenhang mit der Beendigung der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft veranlaßt sind.

Dabei ist es wichtig, daß diese Regelungen auf die individuelle, familiäre Situation bezogen sind und von Anfang an “die Weichen richtig gestellt werden“. Dies erfordert in jedem Fall eine persönliche Fachberatung durch einen Anwalt, damit unter Berücksichtigung der häufig schwierigen, situationsbedingten Befindlichkeiten der Beteiligten ebenso wie auf der Grundlage der vielfältigen rechtlichen Vorgaben sachangemessen verfahren wird.

Für die Praxis von großer Bedeutung – insbesondere im Hinblick auf zwischenzeitlich hervorgegangene Gesetzesänderungen und die wachsenden soziologische Bedeutung dieser Probleme – sind die Rechtsverhältnisse von nichtehelichen Kindern und Ihre Beziehungen zu beiden Elternteilen.

Dies betrifft vor allem die Frage des Abstammungsrechtes ebenso wie die Probleme des Unterhaltes und des Sorge- bzw. Umgangsrechtes.

Nachdem das Zusammenleben im übrigen zwischenzeitlich zunehmend in den Formen nichtehelicher Lebensgemeinschaften gestaltet und dabei zugleich wie in einer Ehe eine Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft gebildet wird, bedarf es auch insoweit kompetenter Rechtsberatung und zwar im Vorfeld möglicher Probleme, was insbesondere aufgrund des praktisch rechtsfreien Raumes, hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung, notwendig ist.

 

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