IHRE EXPERTINNEN UND EXPERTEN FÜR VERKEHRSSTRAFRECHT
VERKEHRSSTRAFRECHT: VERTEIDIGUNG MIT WEITBLICK
TRUNKENHEIT & DROGENFAHRT IM VERKEHR (§ 316 StGB)
Verteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrten mit unmittelbarem Fahrerlaubnisrisiko
GEFÄHRDUNG DES STRASSENVERKEHRS (§ 315c StGB)
Präzise Analyse von Fahrweise, Beweislage und konkreter Gefährdung
UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT (§ 142 StGB)
Diskrete strategische Verfahrensführung bei Vorwürfen der Unfallflucht
ILLEGALE KRAFTFAHRZEUGRENNEN (§ 315d StGB)
Strukturierte Verteidigung bei verbotenen Rennen und sogenannten Einzelrennen
FAHRLÄSSIGE TÖTUNG & KÖRPERVERLETZUNG (§§ 222, 229 StGB)
Verteidigung nach schweren Verkehrsunfällen mit Personenschaden, fundiert durch Unfallanalyse
SPERRFRIST, ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS & MPU
Wir berücksichtigen strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen von Anfang an
Wenn strafrechtliche Vorwürfe oder fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen im Raum stehen, bedarf es einer sachlich fundierten, strategischen und diskreten Beratung. Ein Vorwurf im Verkehrsstrafrecht betrifft selten nur einen einzelnen Lebensbereich. Er kann Auswirkungen haben auf Fahrerlaubnis und Mobilität, die berufliche Stellung, unternehmerische Tätigkeit und die persönliche Reputation. Mit Standorten in Frankfurt am Main, Hanau und Hammersbach vertreten wir Mandantinnen und Mandanten im gesamten Rhein-Main-Gebiet strukturiert und mit klarer Priorität: Ihre rechtliche und berufliche Handlungsfähigkeit zu sichern.
Wir verteidigen unter anderem bei Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegalen Kraftfahrzeugrennen, Drogenfahrten, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung nach schweren Verkehrsunfällen sowie bei Verkehrsunfällen mit strafrechtlichem Vorwurf. Unsere Arbeit beginnt mit einer präzisen Analyse der Beweislage und endet nicht mit der strafrechtlichen Betrachtung allein. Wir berücksichtigen stets die parallelen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen - insbesondere Sperrfristen, Entziehungsfragen und MPU-Risiken. In ausgewählten Fällen arbeiten wir hierfür mit verkehrstechnischen Sachverständigen, toxikologischen Gutachterinnen und Gutachtern, medizinischen Expertinnen und Experten sowie qualifizierten Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen zusammen.
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