IHRE EXPERTINNEN UND EXPERTEN FÜR VERKEHRSSTRAFRECHT

Wenn Mobilität, Beruf und Reputation auf dem Spiel stehen.

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AG Strafrecht Deutscher Strafverteidigerverband Deutscher Anwaltverein

VERKEHRSSTRAFRECHT: VERTEIDIGUNG MIT WEITBLICK

TRUNKENHEIT & DROGENFAHRT IM VERKEHR (§ 316 StGB)

Verteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrten mit unmittelbarem Fahrerlaubnisrisiko

GEFÄHRDUNG DES STRASSENVERKEHRS (§ 315c StGB)

Präzise Analyse von Fahrweise, Beweislage und konkreter Gefährdung

UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT (§ 142 StGB)

Diskrete strategische Verfahrensführung bei Vorwürfen der Unfallflucht

ILLEGALE KRAFTFAHRZEUGRENNEN (§ 315d StGB)

Strukturierte Verteidigung bei verbotenen Rennen und sogenannten Einzelrennen

FAHRLÄSSIGE TÖTUNG & KÖRPERVERLETZUNG (§§ 222, 229 StGB)

Verteidigung nach schweren Verkehrsunfällen mit Personenschaden, fundiert durch Unfallanalyse

SPERRFRIST, ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS & MPU

Wir berücksichtigen strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen von Anfang an

Wenn strafrechtliche Vorwürfe oder fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen im Raum stehen, bedarf es einer sachlich fundierten, strategischen und diskreten Beratung. Ein Vorwurf im Verkehrsstrafrecht betrifft selten nur einen einzelnen Lebensbereich. Er kann Auswirkungen haben auf Fahrerlaubnis und Mobilität, die berufliche Stellung, unternehmerische Tätigkeit und die persönliche Reputation. Mit Standorten in Frankfurt am Main, Hanau und Hammersbach vertreten wir Mandantinnen und Mandanten im gesamten Rhein-Main-Gebiet strukturiert und mit klarer Priorität: Ihre rechtliche und berufliche Handlungsfähigkeit zu sichern.

Wir verteidigen unter anderem bei Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegalen Kraftfahrzeugrennen, Drogenfahrten, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung nach schweren Verkehrsunfällen sowie bei Verkehrsunfällen mit strafrechtlichem Vorwurf. Unsere Arbeit beginnt mit einer präzisen Analyse der Beweislage und endet nicht mit der strafrechtlichen Betrachtung allein. Wir berücksichtigen stets die parallelen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen - insbesondere Sperrfristen, Entziehungsfragen und MPU-Risiken. In ausgewählten Fällen arbeiten wir hierfür mit verkehrstechnischen Sachverständigen, toxikologischen Gutachterinnen und Gutachtern, medizinischen Expertinnen und Experten sowie qualifizierten Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen zusammen.

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