DR. LENNART SPÄTH
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
RECHTSGEBIETE
Dr. Lennart Späth
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Fachanwalt für Verkehrsrecht
Von 2009 bis 2014 studierte ich Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und wählte bereits während meines Studiums den Schwerpunktbereich Strafrecht. Diese Spezialisierung setzte ich auch wissenschaftlich fort. Im Jahr 2018 wurde ich mit einer Arbeit aus dem Bereich des Strafrechts zum Dr. jur. promoviert.
Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2020 wurde ich 2021 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2024 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2025 zusätzlich Fachanwalt für Strafrecht.
Die Verbindung dieser beiden Fachanwaltschaften prägt meine anwaltliche Tätigkeit. Mein Schwerpunkt liegt dort, wo Strafrecht und Verkehrsrecht unmittelbar ineinandergreifen und für den Mandanten erhebliche persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Konsequenzen auf dem Spiel stehen.
Ein zentrales Tätigkeitsfeld bildet die Verteidigung in schwerwiegenden Strafverfahren mit Bezug zum Straßenverkehr.
Hierzu gehören fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung mit schwerwiegenden Verletzungsfolgen, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Daneben verteidige ich in weiteren Bereichen des Verkehrsstrafrechts, bei Trunkenheitsfahrten, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und sonstigen Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr.
Gerade bei schweren Verkehrsunfällen mit erheblichen Verletzungsfolgen oder Todesfolge sowie bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen beschränkt sich meine Verteidigung nicht auf die rein strafrechtliche Beurteilung. Unfallhergang, Geschwindigkeit, Vermeidbarkeit, Kausalität sowie technische und medizinische Feststellungen können für die strafrechtliche Bewertung von entscheidender Bedeutung sein.
Bei solchen Verfahren kann ich auf das über viele Jahre gewachsene Netzwerk von SAUER WOLFF MARTIN aus spezialisierten Sachverständigen, Unfallanalytikern, Verkehrspsychologen und medizinischen Experten zurückgreifen. Dadurch können technische und medizinische Fragestellungen frühzeitig in die Verteidigungsstrategie einbezogen werden.
Neben dem Verkehrsstrafrecht bin ich im allgemeinen Strafrecht tätig und verteidige Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Gerade bei jungen Mandanten gilt es, neben dem konkreten Tatvorwurf auch die möglichen Auswirkungen eines Strafverfahrens auf die weitere persönliche, schulische und berufliche Entwicklung im Blick zu behalten.
Neben meiner Tätigkeit als Strafverteidiger vertrete ich Verletzte und Angehörige im Rahmen der Nebenklage nach schweren und tödlichen Verkehrsunfällen. Gerade in diesen Verfahren sind neben der strafrechtlichen Bewertung häufig die technische Rekonstruktion des Unfallgeschehens und die umfassende Aufklärung der Unfallursachen von besonderer Bedeutung.
Meine Tätigkeit umfasst außerdem die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn erhebliche Geldbußen, Punkte oder Fahrverbote drohen.
Im Fahrerlaubnisrecht vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich gegenüber Fahrerlaubnisbehörden bei drohender Entziehung oder im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie bei MPU-Fragestellungen.
Die Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ermöglicht mir eine spezialisierte Verteidigung in Verfahren, in denen strafrechtliche und verkehrsrechtliche Fragestellungen eng miteinander verbunden sind.
Kontinuierliche fachbezogene Fortbildung und die intensive Auseinandersetzung mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind für mich selbstverständliche Grundlagen meiner Tätigkeit.
Mein Schwerpunkt liegt auf anspruchsvollen Straf- und Verkehrsstrafverfahren – insbesondere dort, wo schwerwiegende Tatvorwürfe, erhebliche Unfallfolgen oder weitreichende Konsequenzen für den Mandanten eine spezialisierte und strategisch ausgerichtete Verteidigung erfordern.