Wegerechtsrechner

Wie kann sich ein Wegerecht auf den Grundstückswert auswirken? Prüfen Sie ein transparentes Rechenmodell für die belastete Immobilie – mit eigenen Annahmen oder dem amtlichen Beispiel.

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Ein Wegerecht hat keinen festen prozentualen Wertverlust. Dieser Rechner zeigt ein Szenario für das belastete Grundstück anhand Ihrer Annahmen. Ob diese zu Lage, Nutzung und Vertrag passen, muss gesondert beurteilt werden.

ImmoWertA, Anhang E.IV.3. Die dortigen Ansätze gelten nur für dieses Beispiel.

Fiktiv unbelasteter Wert der gesamten Immobilie, einschließlich vorhandener Gebäude. Ein Angebotspreis ist nicht automatisch der Verkehrswert.

Ausübungsbereich laut Vereinbarung oder Lageplan; nicht pauschal die Gesamtfläche des Grundstücks.

Objektbezogener Ansatz, gegebenenfalls aus einem angepassten Bodenrichtwert. Hier keinen Gebäudewert pro Quadratmeter einsetzen.

0 bis 100 %. Dieser Prozentsatz betrifft nur die eingegebene Teilfläche. Es gibt keinen universellen Satz für Geh- oder Fahrrechte.

Z. B. ein gesondert ermittelter Nachteil der übrigen Immobilie. Nur eintragen, wenn dieser nicht bereits im Flächenabschlag, Marktabschlag oder in laufenden Kosten enthalten ist.

Wird auf den Zwischenwert nach Flächennachteil und Zahlungen angewendet. Keine automatische Standardminderung; ohne gesondert begründeten Marktansatz: 0 %. Doppelzählungen vermeiden.

Ihre Eingaben bleiben im geöffneten Rechner und werden nicht gespeichert oder übermittelt.

Warum gibt es keinen festen Abschlag?

Ein Wegerecht kann als Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB ausgestaltet sein. Ein gelegentlich genutzter Fußweg wirkt sich anders aus als eine stark befahrene Zufahrt. Auch Verlauf, Umfang, Mitbenutzung, Kostenverteilung und Bebaubarkeit beeinflussen die Bewertung. Ein pauschaler Prozentsatz allein aus der Bezeichnung „Wegerecht“ ist deshalb keine tragfähige Wertermittlung.

Worauf beruht das Rechenmodell?

§ 47 ImmoWertV sieht unter anderem die Berücksichtigung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile ausgehend vom unbelasteten Grundstückswert vor. Die amtlichen Muster-Anwendungshinweise, ImmoWertA Anhang E, erläutern diesen Ansatz für Dienstbarkeiten. Sie zeigen auch, dass wiederkehrende Vergütungen und weitere Markteinflüsse getrennt zu prüfen sind.

Der Rechner berücksichtigt einen angenommenen Nachteil der betroffenen Teilfläche, weitere noch nicht erfasste Nachteile, optional den Barwert laufender Nettozahlungen und einen gesondert begründeten Marktabschlag. Eine doppelte Anrechnung derselben Beeinträchtigung ist zu vermeiden. Alle Prozentwerte sind zu begründende Eingaben, keine gesetzlichen Vorgaben.

Wie werden laufende Zahlungen umgerechnet?

Bei unbefristeten Zahlungen wird vereinfacht mit dem Faktor 1 geteilt durch den Kapitalisierungszins gerechnet. Bei einer festen Restlaufzeit werden konstante jährliche Zahlungen am Jahresende abgezinst; bei 0 % Zins entspricht der Faktor der Anzahl der Jahre. Der Zinssatz muss zur Bewertung passen. Wertsicherung, wechselnde Zahlungen, Lebenszeitbindungen und weitere Vertragsklauseln werden nicht automatisch bewertet.

Welche Bedeutung hat das amtliche Beispiel?

Mit „Amtliches Rechenbeispiel laden“ übernehmen Sie die Daten für das belastete Grundstück aus ImmoWertA, Anhang E.IV.3. Daraus ergeben sich vor der abschließenden gutachterlichen Rundung 294.025 € als rechnerischer Wert. Die im Beispiel gewählten Prozentsätze und der Zins gelten ausdrücklich nur für diesen Fall und sind keine Standards für andere Grundstücke.

Entsteht automatisch ein Entschädigungsanspruch?

Nein. Der Rechner bewertet ein angenommenes wirtschaftliches Szenario und prüft keinen Zahlungsanspruch. Für ein vertragliches Wegerecht sind die Vereinbarungen maßgeblich. Das Notwegerecht nach § 917 BGB und seine Geldrente folgen eigenen Voraussetzungen. Für eine belastbare Gestaltung benötigen wir insbesondere Grundbuchauszug, Bestellungsurkunde und Lageplan.

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Stand der Prüfung: 25. September 2026. Szenariorechnung, kein Verkehrswertgutachten, Gebührenrechner oder Nachweis eines Entschädigungsanspruchs.

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