Nichteheliche Lebensgemeinschaft:
Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten
Wendet ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dem anderen einen Geldbetrag zu, kommt es auf den Zweck und die Motivation an, ob es sich um eine Schenkung oder um eine unbenannte Zuwendung handelt. Davon hängt es ab, ob er den Betrag später zurückfordern kann oder nicht.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Kläger in dem Verfahren war Inhaber eines Sparbriefs in Höhe von 50.000 EUR. Im Mai 2007 begab er sich mit seiner nichtehelichen Lebensgefährtin […]