Mindestvergütung für Azubis

Arbeitsrecht Info – 01.2020

15:48
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Aktuelle Gesetzgebung:

Mindestlohn steigt zum 1.1.2020 auf 9,35 EUR

| Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 26.6.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2020 auf 9,35 EUR zu erhöhen. |
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind:

Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neubeschäftigung
Azubis
Praktikanten (unter 3 Monaten)

Aktuelle Gesetzgebung:

Bundesrat stimmt Mindestvergütung für Azubis zu

| Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung f […]

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