Unterhaltsanspruch

Familienrecht Info – 11.2014

Namensrecht:

„Ivabelle“ ist als zweiter Vorname nicht zulässig

| Ein erwachsener Mann kann seinem Vornamen nicht den Zweitvornamen „Ivabelle“ hinzufügen, wenn er keinen wichtigen Grund dafür vorbringen kann. |

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier die entsprechende Klage eines Mannes abgewiesen, der die Eintragung eines weiteren Vornamens beantragt hatte. Sein erster Vorname solle bestehen bleiben, jedoch wünsche er sich aus persönlichen Gründen die Hinzufügung des Zweitvornamens „Ivabelle“. Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, hat der Mann nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage erhoben. In der Urteilsbegründung […]

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