PETER HARTHERZ

Peter Hartherz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

MITGLIEDSCHAFTEN

Peter Hartherz

Senior-Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Fachanwalt für Sozialrecht

Als Senior-Partner unserer Kanzlei verfüge ich über mehr als drei Jahrzehnte anwaltliche Erfahrung. Meine Tätigkeit ist geprägt von langjähriger Spezialisierung und dem Anspruch, rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvolle Mandate persönlich, strategisch und mit einem klaren Blick für die wirtschaftlichen und persönlichen Zusammenhänge zu begleiten.

Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich in Frankfurt am Main. Seit 1995 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1998 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht, seit 1999 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Einen zentralen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet seit vielen Jahren das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Mietrecht betreue ich vornehmlich Vermieter und Immobilieneigentümer, im Wohnungseigentumsrecht Immobilieneigentümer und Verwalter.

Im Fokus stehen vor allem rechtlich oder wirtschaftlich anspruchsvolle Mandate rund um Immobilienvermögen, Vermietung und Wohnungseigentum. Gerade bei größeren oder anspruchsvoll strukturierten Wohnungseigentümergemeinschaften treffen erhebliche Vermögenswerte, komplexe Verwaltungsfragen und unterschiedliche wirtschaftliche Interessen aufeinander.

Meine Spezialisierung ermöglicht es mir, wirtschaftliche Interessen, langfristige Auswirkungen und prozessuale Risiken frühzeitig zu erkennen und in eine klare rechtliche Strategie zu überführen.

Meine fachanwaltliche Spezialisierung umfasst darüber hinaus das Sozialrecht. Innerhalb dieses Rechtsgebiets konzentriere ich mich auf die Themen Sozialversicherungspflicht, Rentenversicherung und das Schwerbehindertenrecht.

Ich übernehme vor allem Verfahren, die für meine Mandanten von erheblicher persönlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung sind. Dazu gehören anspruchsvolle Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie Verfahren über die Feststellung und Bewertung des Grades der Behinderung und die damit verbundenen Rechte.

In komplexen sozialrechtlichen Verfahren ist neben der juristischen Beurteilung eine sorgfältige Aufarbeitung medizinischer Sachverhalte erforderlich.

Kontinuierliche fachliche Fortbildung und die konsequente Orientierung an der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung sind für mich selbstverständliche Grundlagen meiner Arbeit. Als Senior-Partner konzentriere ich mich auf Mandate, bei denen Erfahrung und strategische Beurteilung entscheidend sind.