Verbraucherrecht Info - 01.2020

Aktuelle Gesetzgebung:

Die Grundrente kommt – darauf müssen Sie achten

| Im November hat der Bundestag die Grundrente auf den Weg gebracht. Wer die Grundrechte in Anspruch nehmen will, muss aber darauf achten, dass er sich frühzeitig um ein geklärtes Rentenkonto mit allen Versicherungszeiten kümmert. Denn die Grundrente erhält nur, wer die Anwartschaftszeit erreicht. |

Viele Arbeitnehmer denken während des Erwerbslebens nicht daran, ob in der Rentenversicherung auch alle wesentlichen Zeiten erfasst sind. Ob Schule, Ausbildung oder Beruf: Häufig sind Versicherungszeiten bei der Rentenversicherung nicht oder falsch erfasst. Konkret kann das weniger Rente bedeuten. Oder: man kommt nicht (oder nur mühsam) in den Genuss der Grundrente. Denn diese ist daran geknüpft, dass mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und Beiträge eingezahlt wurden. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Haben Sie Lücken in Ihrem Versicherungskonto, erreichen Sie die 35 Jahre möglicherweise nicht.

Daher sollten Sie schon jetzt Ihr Versicherungskonto klären und damit keinesfalls bis zum Rentenantrag warten. Ein Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung online gestellt werden. Wer möglicherweise lange zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse nachweisen will, muss damit rechnen, dass die Kontenklärung länger dauert. Wichtig ist: Wird irgendwann ein Antrag auf Grundrente oder auf die reguläre Rente gestellt, sollte das Versicherungskonto vollständig sein. Es kann auf jeden einzelnen Monat ankommen.


Aktuelle Gesetzgebung:

Bundesrat billigt Implantateregister

| Die Sicherheit und Qualität von Implantaten soll sich verbessern: Der Bundesrat hat den Aufbau eines bundesweiten Implantateregisters gebilligt. Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität von Medizinprodukten ermöglichen. |

Das Gesetz zur Errichtung des Registers verpflichtet die Hersteller von Implantaten, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren. Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen werden hingegen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden.

Die zentrale Datensammlung übernimmt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert. Die Anschubfinanzierung erfolgt nach dem Gesetzesbeschluss durch den Bund, der laufende Betrieb soll durch Entgelte finanziert werden.

Das Gesetz soll überwiegend zum 1.1.2020 in Kraft treten.

Quelle | Bundesrat


Autokauf:

Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft

| Immer häufiger bieten Fahrzeughändler heute ihre Fahrzeuge im Internet auf entsprechenden Plattformen an. Der Kontakt mit dem Verbraucher, der sich für ein Fahrzeug interessiert, läuft häufig über E-Mails und das Telefon. Dadurch wird der Fahrzeugkauf aber noch nicht zu einem sogenannten Fernabsatzgeschäft. Wäre dies der Fall, könnte der Verbraucher seine Bestellung binnen einer gesetzlich geregelten Frist widerrufen. |

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landgericht (LG) Osnabrück. Geklagt hatte eine Frau aus München. Sie hatte im Januar 2018 bei dem später beklagten Autohaus in Wietmarschen (Emsland) einen Kombi erworben. Diesen hatte sie auf einer großen Internet-Plattform ausfindig gemacht. Anschließend hatte sie mit dem Autohaus telefonisch Kontakt aufgenommen. Dieses hatte ihr schließlich ein Bestellformular für das Fahrzeug per E-Mail übersandt. In der E-Mail wurde darauf hingewiesen, dass der Kauf erst mit schriftlicher Bestätigung oder Übergabe des Fahrzeugs zustande komme. Die Klägerin sandte das unterzeichnete Formular eingescannt per E-Mail zurück und überwies den Kaufpreis. Kurz darauf holte ihr Ehemann das Fahrzeug im Emsland ab.

Im November 2018 wollte die Klägerin dann den Kaufvertrag rückgängig machen und verlangte den Kaufpreis zurück. Sie machte geltend, es handele sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag, bei dem ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Immerhin sei das Fahrzeug online angeboten worden. Auch die gesamte Kommunikation mit dem Autohaus sei digital erfolgt. Dagegen wehrte sich das Autohaus. Es machte geltend, kein Fernabsatzgeschäft zu betreiben. Die Anzeigen im Internet dienten allein der Werbung für die Fahrzeuge. Auf die Bestellung per E-Mail habe man sich ausnahmsweise eingelassen, der Kauf sei aber erst mit Abholung des Fahrzeugs abgeschlossen gewesen. Diese sei unstreitig im Autohaus selbst erfolgt. Man betreibe keinen organisierten Versandhandel mit Fahrzeugen.

Die Richter am LG gaben nun dem Autohaus recht. Dass man Fahrzeuge online anbiete und ausnahmsweise vielleicht auch einen Autokauf per Internet und Telefon abstimme, genüge nicht, um von einem organisierten Fernabsatzsystem auszugehen. Nur bei einem solchen bestehe aber ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein organisiertes Fernabsatzsystem im Sinne des Gesetzes setze zwingend voraus, dass auch ein organisiertes System zum Versand der Ware bestehe. Das sei hier nicht der Fall. Das Autohaus habe stets auf Abholung des Fahrzeugs am Firmensitz bestanden. Auch die Klägerin habe nicht behauptet, dass das Autohaus Fahrzeuge zum Versand anbiete. Ob letztlich der Kaufvertrag vor oder erst bei Abholung endgültig geschlossen wurde, sei dagegen nicht entscheidend.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat die Möglichkeit, dagegen mit der Berufung zum Oberlandesgericht Oldenburg vorzugehen.

Quelle | LG Osnabrück, Urteil vom 16.09.2019, 2 O 683/19, Abruf-Nr. 211500 unter www.iww.de.


Aktuelle Gesetzgebung:

Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet

| Die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen kommt: Der Bundesrat hat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten. |

Unterhaltspflicht erst ab 100 000 EUR Jahreseinkommen

Sozialhilfeträger dürfen künftig erst auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 EUR übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt.

Vermutungsregel zur Bürokratieentlastung

Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.

Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere

Bisherige Rechtslage: Wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, hat der Bundestag die Einkommensgrenze eingeführt so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Profitieren werden auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Das gilt zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.

Kostenfolgen darlegen

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kosten und Folgekosten, die Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen. Eine Vertreterin der Bundesregierung hatte im Plenum bereits durch eine Protokollerklärung angekündigt, sich dazu mit den Ländern ins Benehmen zu setzen.

Quelle | Bundesrat

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