Kfz-Kaskoversicherung:
Falsche Angabe einer Pkw-Gesamtlaufleistung
| Die falsche Angabe der Gesamtlaufleistung eines Pkw ist unerheblich und wirkt sich nicht zum Nachteil des Versicherers aus, wenn der Versicherungsnehmer eine Neuwertentschädigung geltend macht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden klargestellt. |
Selbst, wenn zugunsten des Versicherers ein vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers unterstellt würde, wäre die falsche Angabe der Laufleistung allenfalls ein untergeordnetes Indiz für eine Unredlichkeit. Das gäbe schon deshalb zu Zweifeln an der Redlichkeit keinen hinreichenden Anlass, weil der Versicherungsnehmer die Neuwertentschädigung geltend macht. Dafür […]