2018 Dezember 06

Baurecht Info 12-2018

12:24
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Honorarrecht:

Kein Bautagebuch: Honorarabzug auch ohne Regelung

| Führt der Architekt/Bauleiter kein Bautagebuch, ist ein verhältnisgerechter Honorarabzug gerechtfertigt. |
Bisher galt dies vor allem, wenn das Bautagebuch ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart war. Jetzt hat das Kammergericht (KG) im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt: „Das Führen eines Bautagebuchs stellt auch bei fehlender Regelung des Leistungsumfangs eine geschuldete Teilleistung dar.“
Damit kann der Bauherr generell Honorar abziehen, wenn kein Bautagebuch geführt wurde. Zur Abzugshöhe vertritt das KG den Standpunkt, dass das Honorar um einen Prozentpunkt gekürzt werden darf […]

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