HOAI:
Honorarkürzung, wenn nicht alle Teilleistungen erbracht wurden?
| Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat entschieden: Allein mit der Rüge, es seien nicht alle in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (hier: § 34 HOAI) aufgeführten Teilleistungen einer Leistungsphase erbracht worden, kann der Auftraggeber das Honorar des Architekten nicht wirksam mindern. Er könne vielmehr nur kürzen, wenn ein selbstständiger Arbeitserfolg nicht erbracht worden sei. |
Letztlich, so das OLG, sei zu berücksichtigen, dass die Leistungsphase nach dem gesetzlichen Leitbild die kleinste Abrechnungseinheit ist. Da nicht alle Leistungen einer […]