Ausländische Ehescheidung:
Scheidung per WhatsApp nicht möglich
| Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies deshalb jetzt den Antrag auf Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils zurück. |
Der Antragsteller begehrte, ein kanadisches Scheidungsurteil anzuerkennen. Die Antragsgegnerin ist Deutsche, der Antragsteller Kanadier. Die Beteiligten hatten in Kanada geheiratet; dort lag auch ihr letzter gemeinsamer Aufenthaltsort, bevor die Antragsgegnerin nach der Trennung nach Deutschland zurückkehrte.
Der Antragsteller trug […]