Trennungsunterhalt:
Auch unentgeltlich überlassene Wohnung „zählt“
| Steuerlich abzugsfähige Unterhaltsleistungen können auch durch Naturalleistungen bewirkt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten die ortsübliche Miete auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben. |
Hintergrund: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind beim begrenzten Realsplitting nach dem Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 EStG) bis zu 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar […]