Münchner Mietspiegel:
Daten des Mietspiegels müssen nicht herausgegeben werden
| Der Haus – und Grundbesitzerverein München hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe unveröffentlichter Einzeldaten zu den Mietspiegeln der Jahre 2015 und 2017 für München. |
Der Haus – und Grundbesitzerverein hatte von der Landeshauptstadt München Zugang zu den dem Mietspiegel zugrunde liegenden Daten verlangt. Diese bestanden u. a. aus einer Befragung von Münchner Mietern und deren Adressen unter Angabe der jeweiligen Miethöhe. Damit wollte der Kläger prüfen, ob die Mietspiegel die ortsübliche Miete korrekt wiedergibt […]