Erbrecht Info - 11.2017

2.11.2017
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Erbrecht:

Testament darf auch mit der linken Hand geschrieben werden

| Auch ein mit der linken Hand geschriebenes handschriftliches Testament ist gültig. |

Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Fall eines 62-jährigen Erblassers fest, der an Krebs verstorben war. Etwa ein halbes Jahr vor dem Tod hatten die Ärzte ein metastasierendes Bronchialkarzinom diagnostiziert. Kurz nach der Diagnose waren Lähmungen am rechten Arm aufgetreten. Dem Nachlassgericht wurde ein als Testament überschriebenes und mit dem Namen des Erblassers unterzeichnetes Schriftstück vorgelegt. Das bezeichnete die Nachbarn des Verstorbenen als Erben. Die Nachbarn beantragten damit einen Erbschein. Die Geschwister des Erblassers machten geltend, dass das Testament gefälscht sei. Sie seien aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu Erben berufen.

Das OLG Köln hat die Entscheidung des Nachlassgerichts bestätigt, wonach die Nachbarn den Erbschein erhalten. In beiden Instanzen wurde umfangreich Beweis erhoben, u.a. wurden Zeugen vernommen, ein graphologisches Gutachten eingeholt und die behandelnden Ärzte schriftlich vernommen. Danach stand für die Gerichte fest, dass das die Nachbarn begünstigende Testament den gültigen letzten Willen des Erblassers beinhaltet. Wegen der Lähmung der rechten Hand sei dieses allerdings mit der linken Hand geschrieben worden. In der Folge konnte die gerichtlich bestellte Schriftsachverständige nicht mit Sicherheit bestätigen, dass das Testament vom Erblasser stammte, weil es kein geeignetes Vergleichsmaterial von Schriftstücken mit der linken Hand des Erblassers gab. Entscheidend war schließlich, dass ein Zeuge glaubhaft bestätigte, bei der Abfassung des mit der linken Hand geschriebenen Testaments dabei gewesen zu sein. Das Argument der Gegenseite, wonach ein mit einer schreibungewohnten Hand geschriebenes Testament wesentlich unregelmäßiger aussehen müsste, blieb vor diesem Hintergrund ohne Erfolg. Denn es gibt Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen können. Auch ein mit der linken Hand geschriebenes handschriftliches Testament ist gültig.

Quelle | OLG Köln, Beschluss vom 3.8.2017, 2 Wx 149/17, Abruf-Nr. 196961 unter www.iww.de.


Erbrecht:

Kein Auskunftsanspruch des Erben gegen früheren Lebenspartner

| Wer zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin mit ihr in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, muss dem Erben gegenüber Auskunft erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist. |

Hierauf verwies das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Hinweisbeschluss. Diese Voraussetzungen waren vorliegend jedoch nicht gegeben. Die Erblasserin wohnte zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits in einem Altenpflegewohnheim. Die Richter wiesen die Auskunftsklage daher ab.

Quelle | OLG Köln, Beschluss vom 11.5.2017, 16 U 99/16, Abruf-Nr. 196962 unter www.iww.de.

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