Arbeitgeber:
Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn
| Seit dem 1.1.2015 gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde. Dabei müssen Arbeitgeber gewisse Aufzeichnungspflichten beachten, worauf der Deutsche Steuerberaterverband jüngst hingewiesen hat. |
Besondere Aufzeichnungspflichten gelten nach dem Mindestlohngesetz für alle in § 2a SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) genannten Wirtschaftszweige (z.B. für das Bau-, Gaststätten- und Speditionsgewerbe) sowie für alle geringfügig Beschäftigten.
Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer in den betroffenen […]