EU-Recht: Geldwäscherichtlinie:
Wichtige Bestimmung zur Offenlegung von Daten in Register ist ungültig
| Die Bestimmung in der Geldwäscherichtlinie, die regelt, dass die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingetragenen Gesellschaften in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, ist ungültig. Der mit dieser Maßnahme verbundene Eingriff in die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) gewährleisteten Rechte ist weder auf das absolut Erforderliche beschränkt noch steht er in […]