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Miet- und Wohnungseigentumsrecht Info – 03.2015

Betriebskostenabrechnung:

Eine Umlage nach „Personenmonaten“ ist auch ohne Erläuterung formell wirksam

| Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso muss angegeben werden, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind. |

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Vermieters, der von seinem Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten (828,21 EUR) forderte. In der Nebenkostenabrechnung heißt es:

Müllbeseitigung: 32,20 Personenmonate x 4,3470004 EUR je Personenmonat = 139,98 EUR,
Frisch- und Abwasser: 32,20 Personenmonate x 23 […]

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