Ferienjobs

Steuerrecht Info – 08.2015

Arbeitsrecht:

Ferienjobs: Brutto ist meistens gleich netto

| Viele Schüler nutzen die anstehende Ferienzeit dazu, um ihren Geldbeutel aufzubessern. Gut zu wissen: Steuern und Sozialabgaben fallen dabei meistens nicht an. Worauf zu achten ist, darauf haben jüngst das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen sowie der Bund der Steuerzahler aufmerksam gemacht. |

Ferienjobber müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.

Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von […]

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