Gesellschafter-Geschäftsführer

Wirtschaftsrecht Info – 07.2014

Gesetzliche Unfallversicherung:

Statusfeststellung der DRV Bund gilt nicht für Unfallversicherung

Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben. Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg wird die DRV Bund nicht ermächtigt, für alle Bereiche des Sozialgesetzbuchs eine verbindliche Entscheidung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen einer abhängigen Besch […]

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