Gewerbetreibende

Wirtschaftsrecht Info – 09.2015

Umsatzsteuerzahler:

Zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

| Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat sich zur sogenannten 10-Tages-Fiktion bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geäußert und dabei u.a. klargestellt, dass sowohl die Fälligkeit als auch die Zahlung innerhalb des 10-Tages-Zeitraums liegen müssen. |

Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Allerdings gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, als in […]

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