Einkommensteuer:
Pokergewinne können steuerpflichtig sein
| Pokergewinne können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Ob Poker ein Glücksspiel ist, ist für die Frage, ob die Merkmale des Gewerbebetriebs erfüllt sind, kaum relevant. |
In dem Verfahren ging es um einen ehemaligen Flugkapitän, der über viele Jahre hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u.a. in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha Limit“) erzielt hatte. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Einkünfte aus den Turnierpokerspielen der Einkommensteuer unterliegen. Dies sah […]