Welche Leistungen sind versichert ?

1. Berufsunfähigkeit

A. Einleitung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in zwei Grundformen betrieben, als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung BUZ und als selbständige Versicherung BUV.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird gegenwärtig in Deutschland nur von Lebensversicherern betrieben, nicht von Kranken- oder Unfallversicherern.
In der Hauptsache werden heutzutage nur noch Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen mit der Lebensversicherung abgeschlossen.
Die Unterschiede zur selbständigen Berufsunfähigkeitversicherung, die nicht mit einer Lebensversicherung verbunden ist, sind gering und es gelten ähnliche Versicherungsbedingungen. In allen Fällen verspricht der Versicherer im Versicherungsvertrag seinem Vertragspartner, dem Versicherungsnehmer, Leistungen für den Fall, dass der Versicherte (entweder der Versicherungsnehmer oder diejenige Person zu deren Gunsten der Versicherungsvertrag geschlossen wurde) während der Dauer der Versicherung zu dem vereinbarten Grade (üblicher Weise zu 50 %) berufsunfähig wird (§§ 1 b – BUZ und AB – BUV). Berufsunfähig ist der Versicherte, wenn er „wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“. Dies alles hört sich nicht nur kompliziert an, sondern ist auch für den gewöhnlichen Versicherungsnehmer kaum überschaubar und führt in sehr vielen Fällen dazu, dass der Versicherer aus den verschiedensten Gründen die Leistung ablehnt, obwohl der Versicherungsnehmer der festen Ansicht ist, ihm würden auf Grund des Vorliegens einer Krankheit oder sonstiger Gesundheitsschäden nun Versicherungsleistungen zustehen.
Im Nachfolgenden soll nur kurz auf die gängigsten Problematiken eingegangen werden, um so einen verständlichen kurzen Überblick für den Leser zu gewährleisten.

B. Unabhängigkeit von einer Einkommenseinbuße/Bedeutsamkeit eines Einkommensunterschiedes
Obwohl die Leistungspflicht des Versicherers nach Grund und Höhe von einem Schaden in Form einer Einkommenseinbuße unabhängig ist, hat das Einkommen des Versicherten nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine beträchtliche Bedeutung.
Denn der Versicherte, der seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben kann, ist nur dann berufsunfähig, wenn er auch keine andere Tätigkeit ausüben kann, zu der er nach Ausbildung und Erfahrung befähigt ist und die „seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“ (§ 2 Nr. 1 B – BUZ und AB – BUV ).

C. Rücktritt des Versicherers
Versichert sind Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, Löschen, Niederreißen oder Ausräumen in Folge eines dieser Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhanden gekommen sind.
· Versichert sind nur Gebäude und im Versicherungsvertrag bezeichnete bewegliche Sachen.

2. Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

Hier ist der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem Betrieb versichert.

3. Private Haftpflichtversicherung

Versichert ist die Abwehr bzw. die Übernahme von Schadenersatzansprüchen aufgrund von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Personen- oder Sachschäden. ! Sollte man unbedingt abschließen !

4. Hausratsversicherung

Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen oder dem Bargeld.

5. Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach Inhalt des Versicherungsvertrages folgende Versicherungsarten:

a) Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
b) Die Fahrzeugversicherung (sogenannte Kaskoversicherung)
c) Die Kraftfahrtunfallversicherung (sogenannte Insassenunfallversicherung)

6. Krankentagegeldversicherung

Versichert ist der Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit durch Arbeitsunfähigkeit verursacht.

7. Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

Versichert sind Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Der Versicherer gewährt in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlungen und sonst vereinbarte Leistungen, in der Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld.

8. Lebensversicherung

Hier handelt es sich um eine sogenannten Summenversicherung, bei welcher im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt wird.
Daneben besteht die Möglichkeit einer sogenannten Kapitallebensversicherung, wo auch bei Ablauf der vereinbarten Versicherungszeit im Erlebensfall eine bestimmte Versicherungssumme ausgezahlt wird.

9. Leitungswasserversicherung

Hier sind diejenigen Sachen versichert, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden.

10. Rechtschutzversicherung

Hier sorgt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig sind.

11. Reisegepäckversicherung – Reisegepäck

Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers, seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie seines namentlich im Versicherungsschein aufgeführten Lebensgefährten und dessen Kinder, soweit diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

12. Reise-Rücktrittskostenversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise oder bei Abbruch der Reise.

13. Sturmversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm zerstört oder beschädigt werden.

14. Unfallversicherung

Der Versicherer gewährt entsprechend den versicherten Leistungen Versicherungsschutz gegen die Folgen der dem Versicherten während der Vertragsdauer zustoßenden Unfälle.
Auch hier handelt es sich wieder um eine sogenannten Summenversicherung, bei der sich die Leistungshöhe nach der jeweils vereinbarten Versicherungssumme richtet.

15. Unfallzusatzversicherung

Auch hier handelt es sich um eine Summenversicherung, bei welcher in Folge des Sterbens des Versicherten an den Folgen eines Unfalls die vereinbarte Versicherungssumme an den Berechtigten ausgezahlt wird.

18. Valorenversicherung

Hier sind versichert die im Versicherungsvertrag im Einzelnen bezeichneten Juwelen, Schmuck und Pelzsachen.

19. Wohngebäudeversicherung

Dies ist im Prinzip eine Zusammenfassung der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung und der Sturmversicherung.

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