Haftungsrecht:
Hälftige Haftung für Streifunfall in einer Autobahnbaustelle
Die Beteiligten eines sogenannten Streifunfalls beim Überholvorgang in einer Autobahnbaustelle haften jeweils zur Hälfte für den eingetretenen Schaden.
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Fall eines Autofahrers, der einen Lkw mit Anhänger in einer Autobahnbaustelle überholen wollte. Vor dem Überholvorgang war der Lkw bereits einmal von der rechten Hauptfahrspur über die Fahrbahnmarkierung teilweise auf den linken Fahrstreifen geraten. Während des Überholvorgangs auf den verengten Fahrbahnen stießen die beiden Fahrzeuge sodann aneinander. Es entstand am Pkw ein Sachschaden in H […]