Vertragspartner:
Wer handelt rechtswirksam für eine GbR?
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des Sozius einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, der einen Zehn-Jahres-Mietvertrag unterzeichnet hatte. Der BGH hat den Einwand der Gesellschafter zurückgewiesen, die Schriftform sei nicht gewahrt, weil nicht alle Gesellschafter unterschrieben haben. Sonst wäre der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen gewesen […]