Keine gesetzliche Regelung:
Auswirkungen der Motorradschutzkleidung auf das Schmerzensgeld
| Viele Motorradfahrer fahren im Stadtgebiet einer Großstadt mit Jogginghose, Sweatshirt und Sneakers und ohne Handschuhe, aber mit Helm: Ist dann bei einem Unfall das Schmerzensgeld wegen Mitverschuldens zu kürzen? Kommt es darauf an, ob die konkrete Verletzung durch Schutzkleidung vermieden oder wenigstens abgemildert worden wäre? Zu Beidem sagte das Landgericht (LG) Hamburg jetzt „nein“. |
Frage konnte offenbleiben
Das LG argumentiert: Dieser Anspruch des Klägers ist nicht aufgrund eines Mitverschuldens zu kürzen. Dabei kann dahin gestellt bleiben […]