Vorsatz:
Schaden „über Bande“: Was nun?
| Fährt der Schädiger mit seinem Pkw einem anderen absichtlich in dessen Fahrzeug, ist sein Haftpflichtversicherer dafür aufgrund der vorsätzlichen Begehung nicht eintrittspflichtig. Doch wie ist die Rechtslage, wenn er auch ein in direkter Nähe ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug beschädigt? Das hat das Amtsgericht (AG) Bielefeld geklärt. |
Der Schädiger gab an, er habe weder beabsichtigt noch damit gerechnet, dass außer an seinem Zielobjekt Schaden an anderen Fahrzeugen entstehe. Es half ihm nicht: Das AG entschied, dass sich der haftungsausschlie […]