2013 Januar 20

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Info – 01.2013

Mietmängel:

Irrtum des Mieters über die Höhe der Minderung

Wer als Mieter mehr mindert als zulässig, riskiert sein Mietverhältnis. Wie ein Irrtum bei der Minderung behandelt wird, zeigt der folgende Beitrag.
Entschuldbarer Rechtsirrtum
Ist der Mieter zur Minderung berechtigt, trifft ihn kein Verschulden, wenn er sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befindet und deshalb zu viel mindert. Dies bedeutet, dass der Vermieter dann auch nicht wegen der Mietrückstände, die über die letztlich festgestellte zulässige Minderungshöhe hinausgehen, das Mietverhältnis fristlos kündigen kann.
Beispiel: Der […]

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