Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Aufwendungen für einen Winterdienst
Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Aufwendungen für einen Winterdienst – auch soweit sie in Zusammenhang mit der Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen stehen – als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen. Eine Trennung zwischen Reinigungs- und Räumarbeiten auf dem Grundstück und dem öffentlichen Raum vor dem Grundstück ist somit nicht vorzunehmen.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen vermindert sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens um 4.000 EUR). Strittig ist dabei häufig, was als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen ist […]