Betriebshaftpflichtversicherung:
Versicherungsbeiträge für insolventes Schwesterunternehmen?
Wird ein Schwesterunternehmen gegründet und dabei nicht eindeutig geklärt, dass sich der bestehende Versicherungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung nicht auf das Schwesterunternehmen erstecken soll, sondern dass deren Risiken unabhängig versichert werden sollen, so haften beide Unternehmen als Gesamtschuldner. Fällt wie im Urteilsfall das Schwesterunternehmen in Konkurs, muss das ursprüngliche Unternehmen die Versicherungsbeiträge tragen.
Auf dieses Haftungsrisiko insbesondere für expandierende Unternehmen macht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aufmerksam. Dort hatte der Versicherungsvertrag eines Autohauses zunächst nur den Kfz-Handel und den Handwerksbetrieb […]